Stiftungszweck der Stiftung Baukultur

Der Zweck der Stiftung ist es, die Baukultur zu fördern. Zur Baukultur gehören vor allem Werke der Architektur und der Ingenieurbaukunst sowie die in diesen Werken integrierten besonderen ingenieurtechnischen Leistungen, der Innenarchitektur, der Garten- und Landschaftsarchitektur, der Stadtplanung, der Landesentwicklung, des Ländlichen Raumes, der Dorferneuerung, aber auch einzelne Anlagen und Bauwerke mit besonderer gestalterischer, technischer oder bauhistorischer Bedeutung. Dazu gehört auch die berufliche Fortbildung sowie die Bildung und Erziehung im Sinne der Förderung der Baukultur.

Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:

  • öffentliche Veranstaltungen zur Förderung der Baukultur,
  • Forschungsvorhaben,
  • die öffentliche Auslobung von Preisen im Sinne von § 52 Abs. 1 Abgabenordnung (AO),
  • die Förderung des beruflichen Nachwuchses,
  • wissenschaftliche Veranstaltungen an den Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen,
  • die Herausgabe von Publikationen und Medien zur Förderung der Baukultur,
  • die Aus-, Fort- und Weiterbildung auf den Gebieten der Architektur, des Städtebaues, der Landesentwicklung, des Ländlichen Raumes und des Ingenieurwesens sowie
  • die Förderung von Maßnahmen, welche die Förderung der Baukultur zum Ziel haben.