Unterstützen Sie die Förderung der Planungskultur und Baukultur in Thüringen, heben Sie den Anspruch an eine gut gebaute Umwelt, helfen Sie die Qualität der gebauten Umwelt zu verbessern und eine gestaltete Heimat zu schaffen.
Für Spenden oder einer zweckgebundenen Projektförderung in der Stiftung Baukultur Thüringen steht das Konto 980680, BLZ 120 30 000, Deutsche Kreditbank AG Erfurt zur Verfügung.
Spender erhalten über Zuwendungen im Sinne des § 10 b des Einkommenssteuergesetzes an Stiftungen des bürgerlichen Rechts wegen der Förderung der Baukultur eine Spenden-Bescheinigung. Die Stiftung Baukultur Thüringen ist durch das Finanzamt Erfurt, StNr. 151/142/06633, als gemeinnützig anerkannt und nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftsteuer befreit. Die Stiftung Baukultur Thüringen bestätigt den Spendern, dass die Zuwendung nur zur Förderung der Baukultur (im Sinne der Anlage 1 - zu § 48 Abs. 2 Einkommenssteuer-Durchführungsverordnung) verwendet wird.
Spender können in den Publikationen, bei Projekten und Veranstaltungen namentlich genannt werden.
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