Der Zweck der Stiftung ist es, die Baukultur zu fördern. Zur Baukultur gehören vor allem Werke der Architektur und der Ingenieurbaukunst sowie die in diesen Werken integrierten besonderen ingenieurtechnischen Leistungen, der Innenarchitektur, der Garten- und Landschaftsarchitektur, der Stadtplanung, der Landesentwicklung, des Ländlichen Raumes, der Dorferneuerung, aber auch einzelne Anlagen und Bauwerke mit besonderer gestalterischer, technischer oder bauhistorischer Bedeutung. Dazu gehört auch die berufliche Fortbildung sowie die Bildung und Erziehung im Sinne der Förderung der Baukultur. Stiftungszweck
Organe der Stiftung Baukultur sind der Stiftungsrat und der Vorstand. Der Stiftungsrat besteht aus mindestens acht Mitgliedern. Die Mitglieder des Stiftungsrates werden von der Vertreterversammlung der Architektenkammer Thüringen gewählt. Der Stiftungsrat wählt aus seiner Mitte einen Präsidenten. Die Präsidenten der Architektenkammer Thüringen und der Ingenieurkammer Thüringen sind geborene Vizepräsidenten der Stiftung Baukultur. Der Stiftungsrat wählt einen Stiftungsvorstand. Er hat die Stelle eines gesetzlichen Vertreters und vertritt die Stiftung in allen Belangen gerichtlich und außergerichtlich.
Der Stiftungsrat hat in seiner Sitzung am 3.3.2008 die Einrichtung eines Programmbeirates beschlossen. Dieser trifft sich zwei bis drei Mal im Jahr zur Vorbereitung und Abstimmung des Arbeitsprogramms der Stiftung Baukultur.
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