Der Zweck der Stiftung ist es, die Kultur des Planens und Bauens zu fördern. Dazu gehören vor allem Werke der Architektur und des Ingenieurwesens, der Innen- und Landschaftsarchitektur, der Stadt- und Siedlungsentwicklung, der Landes- und Infrastrukturentwicklung sowie von Spezialbauwerken. Dazu gehört auch die Bildung und Erziehung im Sinne der Förderung der Baukultur. Anliegen der Stiftung Baukultur
Der Stiftungsrat beschloss am 14.06.2007 die nachstehende Satzung neu und beschloss weitere Änderungen am 06.09.2007:
Organe der Stiftung Baukultur sind der Stiftungsrat und der Vorstand. Der Stiftungsrat besteht aus mindestens acht Mitgliedern. Die Mitglieder des Stiftungsrates werden von der Vertreterversammlung der Architektenkammer Thüringen gewählt. Der Stiftungsrat wählt aus seiner Mitte einen Präsidenten. Die Präsidenten der Architektenkammer Thüringen und der Ingenieurkammer Thüringen sind geborene Vizepräsidenten der Stiftung Baukultur. Der Stiftungsrat wählt einen Stiftungsvorstand. Er hat die Stelle eines gesetzlichen Vertreters und vertritt die Stiftung in allen Belangen gerichtlich und außergerichtlich.
Der Stiftungsrat hat in seiner Sitzung am 3.3.2008 die Einrichtung eines Programmbeirates beschlossen. Dieser trifft sich zwei bis drei Mal im Jahr zur Vorbereitung und Abstimmung des Arbeitsprogramms der Stiftung Baukultur.
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